Neuerliche Ausschreibung des Förderprogramms „Demoprojekte Solarhaus“ des Klima- und Energiefonds
Nach dem Erfolg im letzten Jahr gibt es auch heuer wieder eine Ausschreibung des Förderprogramms, in welchem Ein- und Zweifamilienhäuser mit mindestens 70% solarer Deckung gefördert werden. Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
• Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar
• Ergänzende PV-Anlagen bis 5kWp werden mit 375 €/kWp gefördert – unabhängig vom Montageort
• Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung)
Der Fördersatz richtet sich nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes. Bei Gebäuden mit einem HWBRK ≤35 kWh/m²a werden 40% der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert. Für Gebäude mit HWBRK ≤22 kWh/m²a liegt der Fördersatz bei 45%, bei HWBRK ≤10 kWh/m²a ist der Fördersatz 50%.
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Einreichfrist: 28. Februar 2020, 12 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (umwelt@kommunalkredit.at, Tel. 01/316 31-723)
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
www.klimafonds.gv.at
oder erhalten Sie bei:
Peter Stockreiter
Netzwerk Solarhaus Österreich
0043 664 126 1647
peter.stockreiter@solarhaus.co.at